Küchenplanung im Bestand

Küchenplanung im Bestand: Neue Küche und Eigenleistung richtig koordinieren

Eine Küchenplanung im Bestand beginnt unter anderen Voraussetzungen als die Planung einer Küche im Neubau. Der Raum existiert bereits, Wasser- und Elektroanschlüsse sind vorhanden und Fenster, Türen, Wände und Boden setzen zunächst einen festen Rahmen.

Soll die vorhandene Küche komplett durch eine neue ersetzt werden, stellt sich deshalb schnell die Frage: Welche Gegebenheiten können bleiben, was sollte verändert werden und in welcher Reihenfolge müssen Küchenplanung, Umbau, Eigenleistung und Fachbetriebe aufeinander abgestimmt werden?

Dabei muß der vorhandene Raum nicht zwangsläufig unverändert bleiben. Vielleicht soll eine Wand entfernt, eine Tür versetzt oder eine Fensteröffnung verändert werden. Gerade bei größeren Umbauten lohnt es sich deshalb, nicht nur die neue Küche, sondern auch den Raum selbst neu zu denken.

Besonders wichtig wird die Koordination, wenn Du einen Teil der Arbeiten selbst übernehmen möchtest. Denn die entscheidenden Weichen werden nicht erst beim Umbau gestellt, sondern bereits bei der Planung. Wenn Anschlüsse nachträglich versetzt oder bereits fertiggestellte Oberflächen wieder geöffnet werden müssen, kann aus einer vermeintlichen Ersparnis schnell zusätzlicher Aufwand werden.

Dabei geht es hier nicht um neue Fronten oder eine neue Arbeitsplatte für die vorhandene Küche. Es geht um die Planung einer komplett neuen Küche in einem bestehenden Gebäude und darum, notwendige Veränderungen am Raum sinnvoll mit dieser Planung zu koordinieren.

Küchenplanung im Bestand beginnt mit dem vorhandenen Raum

Während beim Neubau viele Anschlußpositionen und teilweise sogar Raumstrukturen noch auf die geplante Küche abgestimmt werden können, sind die Ausgangsbedingungen im Bestand zunächst vorhanden.

Wände, Fenster und Türen befinden sich an bestimmten Stellen. Wasser und Abwasser liegen bereits. Steckdosen, Herdanschluß und Beleuchtung existieren ebenfalls, entsprechen aber möglicherweise nicht mehr den Anforderungen der neuen Küche.

Deshalb sollte am Anfang jeder Küchenplanung im Bestand eine möglichst genaue Bestandsaufnahme stehen.

Wichtig sind unter anderem:

  • Raummaße und Wandlängen
  • Position und Größe von Fenstern und Türen
  • Fenster- und Brüstungshöhen
  • vorhandene Durchgänge
  • vorhandene Wasser- und Abwasseranschlüsse
  • vorhandene Steckdosen und Geräteanschlüsse
  • Abluftmöglichkeiten
  • Heizkörper und andere feste Einbauten
  • Wandaufbauten und erkennbare Vorsprünge
  • Wand- und Bodensituation
  • bekannte tragende Bauteile
  • mögliche Veränderungen der Raumaufteilung

Gerade bei älteren Gebäuden solltest Du außerdem nicht automatisch davon ausgehen, daß Wände exakt gerade oder Raumecken genau rechtwinklig sind.

Je genauer der Bestand bekannt ist, desto realistischer kannst Du die neue Küche planen und beurteilen, welche Veränderungen tatsächlich notwendig oder sinnvoll werden.

Das unterscheidet die Planung deutlich von einer Küchenplanung im Neubau, bei der Raum, Installationen und Küche wesentlich früher aufeinander abgestimmt werden können.

Die richtige Reihenfolge: Erst planen, dann umbauen

Bei einer neuen Küche im Bestand greifen viele einzelne Arbeitsschritte ineinander. Je früher Du festlegst, was verändert werden soll, wer welche Arbeiten übernimmt und wann sie ausgeführt werden, desto geringer ist das Risiko, daß sich einzelne Gewerke gegenseitig behindern.

Als grundsätzlicher Ablauf bietet sich folgende Reihenfolge an:

  1. Bestandsaufnahme und Aufmaß: Raum, Wände, Fenster, Türen sowie vorhandene Anschlüsse erfassen.
  2. Neue Küche und Raumaufteilung planen: Grundriß, Funktionsbereiche, Geräte und Schränke festlegen und gegebenenfalls bauliche Veränderungen mitdenken.
  3. Notwendige Veränderungen prüfen: Klären, welche Wände, Öffnungen oder Anschlüsse verändert werden sollen und welche Fachplaner oder Fachbetriebe dafür erforderlich sind.
  4. Eigenleistung festlegen: Entscheiden, welche vorbereitenden Arbeiten Du selbst übernimmst.
  5. Installationen planen: Benötigte Positionen für Elektro, Wasser und Abwasser aus der fertigen Küchenplanung ableiten.
  6. Altküche demontieren: Die bestehende Küche zurückbauen und den Raum für die weiteren Arbeiten vorbereiten.
  7. Bauliche Veränderungen ausführen: Geplante Änderungen an Wänden, Türen oder anderen Bauteilen umsetzen.
  8. Elektro- und Sanitärarbeiten ausführen: Erforderliche Änderungen an den Installationen fachgerecht umsetzen lassen.
  9. Wände und Boden fertigstellen: Untergrund, Malerarbeiten, Fliesenspiegel und Boden entsprechend dem Umbau fertigstellen.
  10. Maße kontrollieren: Nach relevanten baulichen Veränderungen prüfen, ob die tatsächlichen Raummaße weiterhin zur Küchenplanung passen.
  11. Neue Küche montieren: Möbel und Geräte einbauen und die erforderlichen Anschlüsse fachgerecht herstellen lassen.

Diese Reihenfolge ist kein starres Schema. Je nach Gebäude und Umfang des Umbaus können einzelne Schritte anders ineinandergreifen.

Die Grundlogik bleibt jedoch dieselbe: Erst planen, dann verändern.

Je weiter vorne ein Fehler entsteht, desto mehr nachfolgende Arbeiten kann er beeinflussen.

Küchenplanung im Bestand

Der vorhandene Raum ist die Ausgangslage, nicht immer die endgültige Vorgabe

Eine häufige Frage bei der Küchenplanung im Bestand lautet: Muß die neue Küche nach dem vorhandenen Raum und den bestehenden Anschlüssen geplant werden?

Nicht unbedingt.

Der vorhandene Raum ist zunächst die Ausgangslage. Er muß aber nicht zwangsläufig die endgültige Vorgabe für die neue Küche sein.

Anschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen verändert werden. Bei einem größeren Umbau kann auch eine veränderte Raumaufteilung Teil der Planung sein.

Entscheidend ist deshalb, nicht vorschnell von den vorhandenen Bedingungen auf die einzig mögliche Küchenlösung zu schließen.

Eine vorhandene Wasserposition sollte beispielsweise nicht automatisch darüber entscheiden, wo die neue Spüle sein muß. Umgekehrt ist es wenig sinnvoll, Anschlüsse ohne fertige Küchenplanung zu versetzen und erst danach zu überlegen, wie die Küche aussehen soll.

Zunächst sollte eine funktionierende Raum- und Küchenlösung entstehen. Anschließend läßt sich prüfen, welche Veränderungen dafür notwendig sind und ob Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen.

Wenn für die neue Küche auch der Raum verändert wird

Eine Küchenplanung im Bestand muß sich nicht auf die vorhandene Raumaufteilung beschränken. Gerade bei größeren Umbauten kann es sinnvoll sein, auch den Raum selbst neu zu denken.

Vielleicht soll die Küche zum Wohn- und Eßbereich geöffnet werden. Eine Tür wird nicht mehr benötigt oder soll an eine andere Stelle versetzt werden. Ein vorhandenes Fenster paßt nicht zur gewünschten Küchenzeile oder die Brüstungshöhe verhindert eine durchlaufende Arbeitsplatte.

Manchmal entsteht die bessere Küchenlösung erst dadurch, daß bisherige Raumgrenzen hinterfragt werden.

Mögliche Veränderungen sind beispielsweise:

  • Entfernen oder Versetzen von Wänden
  • Herstellen oder Verändern von Wandöffnungen
  • Versetzen, Vergrößern oder Verkleinern von Türen
  • Verändern von Fensteröffnungen oder Brüstungshöhen
  • Schließen nicht mehr benötigter Öffnungen
  • Herstellen neuer Durchgänge
  • Öffnen der Küche zum Wohn- oder Eßbereich

Solche Eingriffe können die Möglichkeiten der Küchenplanung erheblich erweitern. Gleichzeitig gehen sie über die reine Planung der Küchenmöbel hinaus.

Tragend oder nicht tragend? Das sollte vor dem Umbau geklärt sein

Ob eine Wand entfernt oder eine Öffnung verändert werden kann, läßt sich nicht zuverlässig allein anhand ihrer Dicke oder einer vorhandenen Grundrißzeichnung beurteilen.

Auch Bauteile, die auf den ersten Blick nicht tragend erscheinen, können konstruktive Funktionen übernehmen oder für die Aussteifung des Gebäudes relevant sein.

Bei Eingriffen in Wände oder andere konstruktive Bauteile sollte deshalb im Zweifel ein Tragwerksplaner beziehungsweise Statiker hinzugezogen werden, bevor mit dem Rückbau begonnen wird.

Das gilt insbesondere, wenn eine Wand vollständig entfernt, eine größere Wandöffnung hergestellt oder eine vorhandene Öffnung wesentlich verändert werden soll.

Je nach Gebäude, Bundesland und Umfang der Maßnahme können darüber hinaus baurechtliche Anforderungen zu beachten sein. Auch diese sollten geklärt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Auch Fenster und Türen gehören zur Küchenplanung

Nicht jede bauliche Veränderung betrifft unmittelbar die Tragstruktur. Trotzdem sollten Fenster und Türen nicht unabhängig von der neuen Küche verändert werden.

Eine veränderte Fensterbrüstung kann beispielsweise darüber entscheiden, ob eine Arbeitsplatte vor dem Fenster durchlaufen kann. Eine versetzte Tür kann Platz für eine Hochschrankzeile schaffen oder einen ungünstigen Laufweg beseitigen.

Auch die Öffnungsrichtung einer Tür kann für die Küchenplanung relevant sein.

Umgekehrt sollte eine Tür- oder Fensteröffnung nicht zuerst verändert und die Küche anschließend irgendwie daran angepaßt werden.

Auch hier gilt deshalb:

Erst die gewünschte Raum- und Küchenlösung entwickeln, anschließend prüfen, welche baulichen Veränderungen dafür sinnvoll und technisch möglich sind.

Vorhandene Anschlüsse: Einschränkung oder Planungsgrundlage?

Auch vorhandene Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sind zunächst Teil der Bestandsaufnahme und nicht automatisch unveränderliche Vorgaben.

Ob sie beibehalten oder verändert werden, hängt von der neuen Küchenplanung, den technischen Möglichkeiten und dem damit verbundenen Aufwand ab.

Deshalb sollte die neue Küchenaufteilung zunächst funktional durchdacht werden. Anschließend läßt sich prüfen, welche Änderungen erforderlich wären.

Beispiel: Die Spüle soll an eine andere Wand

Auf dem Grundriß läßt sich eine Spüle zunächst problemlos verschieben. In der Realität muß jedoch geprüft werden, wie Wasser und insbesondere Abwasser zur neuen Position geführt werden können.

Beim Abwasser spielen unter anderem Leitungsführung und notwendiges Gefälle eine Rolle. Eine Position, die planerisch zunächst attraktiv erscheint, kann dadurch technisch aufwendiger werden.

Deshalb sollte die gewünschte Position der Spüle feststehen, bevor entsprechende Leitungen verändert werden.

Beispiel: Das Kochfeld soll auf die Insel

Vielleicht befand sich das Kochfeld bisher an der Wand, soll künftig aber auf einer Insel sitzen.

Damit verändert sich nicht nur die Möbelplanung. Auch die erforderliche Elektroinstallation muß zur neuen Position passen. Je nach Kochfeld, Leitungsführung und vorhandener Installation muß der Elektrofachbetrieb prüfen, wie die technische Umsetzung erfolgen kann.

Wurde der Boden vorher bereits vollständig erneuert, können nachträgliche Änderungen unnötigen Aufwand verursachen. Mehr zu Platz, Wegen, Anschlüssen und Dunstabzug bei einer Insel findest Du im Ratgeber Kücheninsel planen.

Beispiel: Der Backofen wandert in den Hochschrank

Auch der Wechsel vom klassischen Herd unter dem Kochfeld zu einem separat eingebauten Backofen im Hochschrank verändert die Anforderungen.

Gerätepositionen und benötigte Anschlüsse sollten deshalb aus der fertigen Küchenplanung hervorgehen und nicht umgekehrt.

Die Küchenplanung legt fest, wo welche Funktionen benötigt werden. Der jeweilige Fachbetrieb beurteilt anschließend, wie die erforderliche technische Installation fachgerecht umgesetzt werden kann.

Eigenleistung bei einer neuen Küche im Bestand

Gerade im Bestand bietet es sich häufig an, einen Teil der vorbereitenden Arbeiten selbst zu übernehmen. Welche Arbeiten dafür geeignet sind, hängt von Deinen handwerklichen Fähigkeiten und vom Zustand des Raumes ab.

Typische Eigenleistungen können beispielsweise sein:

  • Demontage von Küchenschränken
  • Entfernen alter Bodenbeläge
  • Entfernen eines alten Fliesenspiegels
  • Spachtel- und Malerarbeiten
  • vorbereitende Arbeiten am Raum
  • je nach Material und Erfahrung das Verlegen neuer Bodenbeläge

Gerade beim Rückbau läßt sich dadurch Arbeitszeit sparen.

Wichtig ist jedoch, bereits vor Beginn festzulegen, wo Deine Eigenleistung endet und der nächste Fachbetrieb übernehmen muß.

Wenn Du beispielsweise die alte Küche selbst demontierst, müssen Geräte und Installationen vorher sicher getrennt sein. Bei Arbeiten an der Elektro- und Trinkwasserinstallation gelten außerdem besondere Anforderungen.

Bei Eingriffen in die Bausubstanz solltest Du Eigenleistung ebenfalls nicht allein danach beurteilen, ob Du Dir die handwerkliche Ausführung zutraust. Zunächst muß geklärt sein, ob und unter welchen konstruktiven und gegebenenfalls baurechtlichen Voraussetzungen die geplante Veränderung ausgeführt werden kann.

Änderungen an der Elektroinstallation gehören zum Fachbetrieb

Bei der Elektroinstallation gibt § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlußverordnung (NAV) den rechtlichen Rahmen vor. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen grundsätzlich nur durch den Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Für bestimmte Instandhaltungsarbeiten sieht die Vorschrift eine Ausnahme vor.

Für die Küchenplanung im Bestand bedeutet das insbesondere: Wenn neue Steckdosen benötigt, Leitungen verlegt oder Geräteanschlüsse verändert werden sollen, gehört die Ausführung in die Hände des entsprechenden Elektrofachbetriebs.

Das bedeutet allerdings nicht, daß Du die Positionen einfach dem Elektriker überlassen solltest.

Im Gegenteil: Die Küchenplanung sollte zuerst festlegen, wo Geräte, Arbeitsflächen und Funktionsbereiche liegen.

Daraus ergibt sich, wo Anschlüsse benötigt werden. Der Elektrofachbetrieb prüft anschließend die technischen Voraussetzungen und übernimmt die fachgerechte Ausführung.

Was gilt bei Wasser und Abwasser?

Auch bei der Trinkwasserinstallation gelten besondere Anforderungen.

§ 12 Abs. 2 AVBWasserV schreibt vor, daß die Errichtung und wesentliche Veränderungen der Trinkwasseranlage nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.

Der DVGW empfiehlt Verbrauchern darüber hinaus grundsätzlich, Eingriffe in die Trinkwasserinstallation zugelassenen Fachbetrieben zu überlassen.

Für die Küchenplanung im Bestand ist deshalb vor allem eines wichtig: Sollen Trinkwasserleitungen oder Anschlußpositionen verändert werden, sollte der Sanitärfachbetrieb frühzeitig einbezogen werden.

Auch hier gilt die Trennung zwischen Planung und technischer Ausführung.

Die Küchenplanung legt beispielsweise fest, wo Spüle und Geschirrspüler vorgesehen sind. Daraus ergeben sich die benötigten Anschlußpositionen. Ob und wie die vorhandenen Leitungen entsprechend verändert werden können, beurteilt der Fachbetrieb.

Beim Abwasser kommen zusätzlich technische Anforderungen wie Leitungsführung und Gefälle hinzu. Auch diese sollten berücksichtigt werden, bevor Küchenmöbel bestellt und bauliche Arbeiten ausgeführt werden.

Warum ein Installationsplan im Bestand besonders hilfreich ist

Wenn Küchenplaner, Elektriker, Sanitärbetrieb und Bauherr unabhängig voneinander arbeiten, entstehen leicht Mißverständnisse.

„Die Steckdose kommt ungefähr hinter den Hochschrank“ ist keine besonders hilfreiche Arbeitsgrundlage.

Ein Installationsplan übersetzt die Küchenplanung deshalb in konkrete Positionen.

Er zeigt beispielsweise, wo aufgrund der geplanten Küche Elektro- und Sanitäranschlüsse benötigt werden. Damit erhalten die ausführenden Fachbetriebe eine eindeutige Grundlage für ihre weitere technische Planung und Ausführung.

Gerade wenn Du zusätzlich Arbeiten selbst übernimmst, ist das hilfreich, weil während des Umbaus nicht immer wieder neu entschieden werden muß, welche Position eigentlich vorgesehen war.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Ein Installationsplan ersetzt weder die technische Fachplanung noch die Prüfung durch Elektriker oder Sanitärbetrieb. Er koordiniert die benötigten Anschlußpositionen mit der Küchenplanung. Die endgültige technische Beurteilung und fachgerechte Ausführung bleibt Aufgabe des jeweiligen Fachbetriebs.

Genau dafür ist bei Rasterliebe der Installationsplan als Ergänzung zur Küchenplanung vorgesehen.

Warum ein Kontrollaufmaß nicht fehlen sollte

Zwischen dem ersten Aufmaß und der Montage kann sich bei einer neuen Küche im Bestand einiges verändern.

Vielleicht wurde alter Putz entfernt und neu aufgebaut. Ein neuer Boden verändert die fertige Höhe. Eine Wand wurde begradigt oder verkleidet. Vielleicht wurde sogar eine Türöffnung geschlossen, ein Durchgang hergestellt oder eine Wand verändert.

Deshalb ist es sinnvoll, nach den relevanten baulichen Arbeiten noch einmal zu kontrollieren, ob die für die Küche entscheidenden Maße tatsächlich mit der Planung übereinstimmen.

Besonders wichtig sind beispielsweise:

  • Wandlängen
  • fertige Raumhöhe
  • Fenster- und Brüstungshöhen
  • Tür- und Wandöffnungen
  • Positionen der Anschlüsse
  • Vorsprünge und Verkleidungen
  • fertige Fußbodenhöhe

Bei wenigen Millimetern entsteht nicht automatisch ein Problem. Bei Küchenmöbeln, Arbeitsplatten und Nischen können größere Abweichungen aber entscheidend sein.

Je stärker in den vorhandenen Raum eingegriffen wurde, desto wichtiger wird dieses Kontrollaufmaß.

Typische Schnittstellenprobleme bei Umbau und Eigenleistung

Eigenleistung wird häufig danach beurteilt, wie schwierig eine einzelne Arbeit ist.

Für den gesamten Projektablauf ist jedoch mindestens genauso wichtig, wann sie fertig sein muß.

Wenn der Elektriker seine Leitungen verlegen soll, die dafür notwendige Wand aber noch nicht vorbereitet ist, entsteht Wartezeit. Wird der Boden anders aufgebaut als bei der Planung angenommen, kann sich die fertige Höhe verändern.

Noch größer werden die Abhängigkeiten, wenn zusätzlich bauliche Veränderungen geplant sind. Eine neue Elektroinstallation kann beispielsweise erst sinnvoll ausgeführt werden, wenn feststeht, wo eine veränderte Wand oder Türöffnung tatsächlich liegen wird.

Typische Schnittstellen sind:

  • Demontage der alten Küche → Umbau
  • Wandänderungen → Installationsarbeiten
  • Fenster- und Türänderungen → Küchenmaße
  • Elektro/Sanitär → Wandarbeiten
  • Wandarbeiten → Kontrollaufmaß
  • Bodenaufbau → Küchenhöhe
  • fertige Anschlußpositionen → Küchenmontage
  • Eigenleistung → vereinbarte Handwerkertermine

Deshalb solltest Du nicht nur eine Liste Deiner Eigenleistungen erstellen, sondern auch festlegen, bis wann jede einzelne Arbeit abgeschlossen sein muß.

Eine Eigenleistung, die theoretisch Geld spart, aber einen bereits vereinbarten Montagetermin verhindert, kann am Ende zusätzliche Kosten verursachen.

Auch viele typische Fehler bei der Küchenplanung lassen sich vermeiden, wenn diese Schnittstellen bereits vor Beginn des Umbaus berücksichtigt werden.

Checkliste: Das sollte vor Beginn der Arbeiten feststehen

Bevor Du die vorhandene Küche demontierst oder mit Arbeiten am Raum beginnst, solltest Du folgende Punkte beantworten können:

  • Ist die neue Küchenaufteilung grundsätzlich festgelegt?
  • Ist geklärt, ob die vorhandene Raumaufteilung bestehen bleibt?
  • Sollen Wände, Türen oder Fenster verändert werden?
  • Ist bei Eingriffen in konstruktive Bauteile geklärt, ob ein Tragwerksplaner benötigt wird?
  • Sind gegebenenfalls weitere baurechtliche Anforderungen geprüft?
  • Sind die endgültigen Gerätepositionen bekannt?
  • Steht fest, wo Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse benötigt werden?
  • Wurde geklärt, welche Änderungen durch Fachbetriebe geprüft und ausgeführt werden müssen?
  • Sind notwendige Fachbetriebe rechtzeitig angefragt?
  • Ist eindeutig festgelegt, welche Arbeiten Du selbst übernimmst?
  • Ist die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten festgelegt?
  • Passen Deine Eigenleistungen zeitlich zu den vereinbarten Handwerkerterminen?
  • Ist geklärt, wann Wände und Boden fertig sein müssen?
  • Ist nach relevanten baulichen Veränderungen ein Kontrollaufmaß vorgesehen?
  • Liegt für die beteiligten Fachbetriebe eine verständliche Planungsgrundlage vor?
  • Sind notwendige Anschlußpositionen eindeutig dokumentiert?

Wenn Du diese Fragen bereits vor der Demontage der alten Küche beantworten kannst, ist ein wesentlicher Teil der Koordination erledigt.

Hast Du bereits einen konkreten Küchenentwurf vorliegen, kannst Du ihn zusätzlich mit meiner Checkliste Küchenplanung systematisch auf Raumbezug, Laufwege, Ergonomie, Anschlüsse und weitere mögliche Schwachstellen prüfen.

Küchenplanung im Bestand

Häufige Fragen zur Küchenplanung im Bestand

Bei einer Küchenplanung im Bestand wird eine neue Küche für einen bereits vorhandenen Raum geplant. Anders als bei einer reinen Küchenrenovierung geht es dabei nicht nur darum, Fronten, Arbeitsplatte oder einzelne Geräte einer bestehenden Küche auszutauschen.
Die vorhandene Küche kann vollständig ersetzt und der Raum dafür bei Bedarf verändert werden. Bestehende Anschlüsse und bauliche Gegebenheiten müssen dabei in die Planung einbezogen werden.

Nicht zwingend. Vorhandene Anschlüsse sind zunächst Teil der Bestandsaufnahme. Ob sie beibehalten oder verändert werden, hängt von der neuen Küchenplanung sowie den technischen Möglichkeiten und dem damit verbundenen Aufwand ab.
Deshalb ist es sinnvoll, zunächst eine funktionierende Küchenaufteilung zu entwickeln und anschließend gemeinsam mit den entsprechenden Fachbetrieben zu prüfen, welche Veränderungen technisch sinnvoll umgesetzt werden können.

Grundsätzlich kann eine veränderte Raumaufteilung Teil der Planung sein. Ob eine konkrete Wand entfernt, versetzt oder mit einer größeren Öffnung versehen werden kann, hängt jedoch von der Konstruktion des Gebäudes ab.
Bei Eingriffen in Wände oder andere konstruktive Bauteile sollte deshalb im Zweifel ein Tragwerksplaner beziehungsweise Statiker hinzugezogen werden. Je nach Art und Umfang des Umbaus können außerdem baurechtliche Anforderungen zu beachten sein.

Auch Fenster- und Türöffnungen können grundsätzlich in eine neue Raumplanung einbezogen werden. Ob eine konkrete Veränderung möglich und sinnvoll ist, hängt jedoch vom Gebäude und der jeweiligen Konstruktion ab.
Gerade bei Fenstern können zusätzlich weitere Anforderungen eine Rolle spielen. Deshalb sollte zuerst die gewünschte Raum- und Küchenlösung entwickelt und anschließend geprüft werden, wie die notwendigen baulichen Veränderungen umgesetzt werden können.

Änderungen an der festen Elektroinstallation fallen grundsätzlich unter § 13 NAV und gehören in die Hände eines entsprechend eingetragenen Installationsunternehmens.
Du kannst im Rahmen der Küchenplanung festlegen, wo Du Steckdosen und Geräteanschlüsse benötigst. Die technische Prüfung und Ausführung übernimmt anschließend der Elektrofachbetrieb.

Grundsätzlich können Anschlußpositionen verändert werden. Ob und mit welchem Aufwand das im konkreten Raum möglich ist, muß anhand der vorhandenen Installation beurteilt werden.
Bei der Trinkwasserinstallation schreibt § 12 Abs. 2 AVBWasserV für die Errichtung und wesentliche Veränderungen ein entsprechend eingetragenes Installationsunternehmen vor. Bei Veränderungen sollte deshalb frühzeitig ein Sanitärfachbetrieb einbezogen werden.
Auch die Führung des Abwassers muß bei der Planung berücksichtigt werden.

Die für den Umbau relevanten Entscheidungen sollten feststehen. Dazu gehören insbesondere Raumaufteilung, Küchenlayout, Gerätepositionen und die daraus resultierenden benötigten Anschlußpositionen.
Details, die keinen Einfluß auf bauliche Arbeiten haben, können gegebenenfalls später festgelegt werden. Entscheidend ist, daß Du keine Arbeiten ausführst, deren Grundlage sich anschließend noch verändert.

Ja. Je nach handwerklicher Erfahrung können beispielsweise Demontage-, Maler-, Boden- oder andere vorbereitende Arbeiten selbst übernommen werden.
Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung zu den Arbeiten der Fachbetriebe und eine zeitliche Abstimmung, damit die Eigenleistung den weiteren Ablauf nicht verzögert.
Bei Eingriffen in die Bausubstanz sollte außerdem vorher geklärt sein, welche konstruktiven und gegebenenfalls baurechtlichen Anforderungen bestehen.

Gerade im Bestand kann eine unabhängige Planung sinnvoll sein, weil nicht nur die neue Küche, sondern auch die vorhandenen baulichen Bedingungen berücksichtigt werden müssen.
Sie gibt Dir außerdem eine feste Grundlage für die Abstimmung mit Küchenanbietern und beteiligten Fachbetrieben, bevor Veränderungen am Raum vorgenommen werden.

Erst planen, dann den Bestand verändern

Bei einer Küchenplanung im Bestand muß die neue Küche nicht zwangsläufig dem vorhandenen Raum und seinen Anschlüssen folgen. Manchmal reicht es, einzelne Anschlüsse anzupassen. In anderen Fällen eröffnet erst eine veränderte Tür, ein anderes Fenster oder eine neue Raumaufteilung die passende Lösung.

Entscheidend ist die Reihenfolge.

Zuerst sollten der vorhandene Raum und seine technischen Voraussetzungen erfaßt werden. Anschließend entsteht die gewünschte Raum- und Küchenplanung. Erst daraus ergibt sich, welche baulichen Veränderungen und Installationsarbeiten tatsächlich notwendig sind.

Wenn Du zusätzlich Eigenleistungen übernehmen möchtest, sollten auch diese von Anfang an in den Ablauf integriert werden. So wissen nicht nur die beteiligten Fachbetriebe, was wann benötigt wird – auch Du selbst weißt, welche Arbeiten abgeschlossen sein müssen, bevor der nächste Schritt beginnen kann.

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